Bonusheft, jeder sollte eines
haben!
Schon seit 1989 ist das Bonusheft für regelmäßigen Zahnarztbesuch durch das
so genannte Gesundheitsreform-Gesetz eingeführt. Wer dennoch ohne Bonusheft
ist, sollte uns unbedingt beim nächsten Praxisbesuch darauf ansprechen.
Jedes Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung
sollte ein Bonusheft haben, auch die mitversicherten Familienangehörigen und
Kinder! Das Bonusheft ist nicht größer als ein Personalausweis und passt in
jedes Portemonnaie oder in die Brieftasche.
Mit dem Bonusheft mehr Geld von der Krankenkasse
Ein regelmäßig geführtes Bonusheft ist bares Geld wert! Das macht sich dann
bemerkbar, wenn Zahnersatz – eine Krone, eine Brücke oder heraus-nehmbare
Prothese – notwendig wird. Wer sorgfältige Mundhygiene betreibt und sich regelmäßig
im Rahmen der Individualprophylaxe betreuen lässt – für den ist Zahnersatz
vielleicht nie ein Thema. Aber Hand aufs Herz: Wer kann schon von sich sagen,
dass er in Sachen Mundhygiene wirklich immer alles richtig macht?
Das Bonusheft soll jeden einzelnen dazu anhalten, regelmäßig zur Kontrolle
beim Zahnarzt vorbeizuschauen. Regelmäßige Kontrolle bedeutet, dass erste
leichtere Erkrankungen des Zahnes früh erkannt und dementsprechend mit relativ
geringem Aufwand behandelt werden können. Das nützt nicht nur den Patienten,
sondern auch der Krankenkasse, denn dadurch spart sie umfangreichere Behandlungskosten.
Sollte dennoch ein Zahn oder gar mehrere durch Zahnersatz ersetzt werden müssen,
dann belohnt die Krankenkasse die Tatsache, dass man regelmäßig die Kontroll-Termine
wahrgenommen hat, mit einen Plus an Zuschuss.
So funktioniert das Bonusheft
Nach der Rechtslage bekommt der Patient mit, regelmäßig geführtem, Bonusheft
zum normalen Zuschuss seiner Krankenkasse einen Extra-Zuschuss (Bonus) von
10%. Der Bonus wird erst dann fällig, wenn regelmäßige Untersuchungen beim
Zahnarzt über einen Zeitraum von fünf Jahren lückenlos nachgewiesen werden.
Können diese Kontrolluntersuchungen sogar über einen Zeitraum von 10 Jahren
nachgewiesen werden, wird der Zuschuss der Krankenkasse noch einmal um 5 auf
insgesamt 15% erhöht. Patienten, die älter als 18 Jahre sind, sollen nach
der Bonusregelung wenigstens einmal in jedem Jahr zu einer Untersuchung beim
Zahnarzt gewesen sein und diesem im Bonusheft vermerken lassen. Für Kinder
ab dem 6. Lebensjahr und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr gibt es ein spezielles
Vorsorge-Programm, das unterschiedliche Aktivitäten zur Verhütung von Zahnerkrankungen
beinhaltet. Dieses Spezial-Programm heißt abgekürzt IP-Programm (IP = Individualprophylaxe)
und erfordert von den Kindern und Jugendlichen zweimal im Jahr einen Besuch
beim Zahnarzt. Die Untersuchung bzw. die Prophylaxe-Maßnahme ist an einen
festgelegten Zeitrhythmus gebunden. Die Kosten für diese Vorsorgebehandlungen
nach dem IP- Programm werden von der Krankenkasse übernommen. Der Tag der
Untersuchung bzw. IP- Behandlung wird festgehalten und mit einem Stempel des
Zahnarztes bestätigt.
Was tun, wenn der Stempel im Bonusheft fehlt?
Wenn der Nachweis der regelmäßigen Untersuchungen im Bonusheft bei Erwachsenen
ein Stempel pro Jahr bei Kindern und Jugendlichen zwei Stempel pro Jahr fehlt,
sollten Sie nicht zu lange warten, um den Zahnarztbesuch nachtragen zu lassen.
Voraussetzung für das Nachstempeln ist allerdings, dass man im fraglichen
Zeitraum die Untersuchung (Erwachsener) bzw. die Prophylaxe-Maßnahmen (Kinder,
Jugendliche) hat durchführen lassen, was in der Patientenkartei dokumentiert
ist.
Bitte beachten Sie: Es ist Ihre Aufgabe, an
einen Eintrag ins Bonusheft zu denken. Wer die vorgeschriebenen Termine nicht
wahrgenommen hat, kann auf die Vorteile des Bonusheftes nicht zurückgreifen,
die Bonusregelung gilt nicht mehr. Dann muss man sozusagen von vorne anfangen
und fünf Jahre lang warten (und regelmäßig die Zahnarzttermine einhalten),
bis man wieder Anspruch auf die Bonus-Zuschüsse hat.
Was tun, wenn das Bonusheft nicht auffindbar ist?
Wenn das eigene Bonusheft oder das der Kinder verloren gegangen ist, können
wir ein neues Heft ausfüllen. Anhand der Patientenkartei ist für uns nachvollziehbar,
wer wann bei uns zur Untersuchung oder Prophylaxe- Behandlung war. Steht ein
Zahnarztwechsel an, verliert das Bonusheft natürlich nicht seine Gültigkeit.
Der neue Zahnarzt kann die notwendigen Einträge fortsetzen oder er stellt
ein weiteres Bonusheft aus. In diesem Fall darf das alte Bonusheft nicht in
den Papierkorb wandern. Es ist zusammen mit dem 2. Heft bei einer vorgesehenen
prothetischen Behandlung der Krankenkasse vorzulegen. Das Bonusheft ist bares
Geld wert, sollte einmal Zahnersatz nötig werden. Es ist also keine Nebensächlichkeit
oder lästige Pflichtübung. Allein nur dieser finanziellen Vorteile wegen regelmäßig
zum Zahnarzt gehen sollte man aber nicht. Im Vordergrund sollte die eigene
Mundgesundheit und die möglichst lebenslange Gesunderhaltung der eigenen Zähne
stehen! Kein Zahnersatz kann so gut sein wie das Original, das er ersetzt
– und kein Bonusheft bringt soviel Geld ein, dass Zahnersatz damit vollständig
bezahlt werden könnte. Das Wichtigste an regelmäßiger Prophylaxe ist also
nicht der mögliche Spareffekt, sondern die Gesundheit von Zahn und Zahnfleisch.
Schöne, gesunde Zähne, das ist ein natürliches Kapital und ein großes Stück
Lebensqualität. Sie sind Ihre persönliche Visitenkarte!