Frühuntersuchung für Kinder und
Kinder-Prophylaxe in unserer Praxis
Liebe Eltern,
der Gesetzgeber hat für Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren die zahnärztlichen
Früherkennungsuntersuchungen eingeführt. Die Früherkennungsuntersuchung führt
später in die Individual- und Gruppenprophylaxe. Im 30. bis 42. Lebensmonat
findet die erste zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung statt (FU 1). Zwischen
49. und 72. Lebensmonat findet die zweite Früherkennungs-untersuchung statt
(FU 2), bei hohem Kariesrisiko zusätzlich eine Dritte.
Nehmen
Sie ihr Kind möglichst frühzeitig mit zu uns. So hat es Zeit uns und die Praxis-Umgebung
kennen zu lernen. Ihr Kind fühlt sich dann viel sicherer, sollte es einmal
Zahnprobleme haben und eine Behandlung unumgänglich sein.
Bringen Sie Ihr Kind doch zu Ihren Behandlungsterminen
einfach mit.
Kinder-Prophylaxe
Wenn Sie uns die zahnmedizinische Betreuung Ihres Kindes anvertraut haben,
werden wir uns selbstverständlich bemühen, dieses Vertrauen rundherum zu rechtfertigen.
Gerade bei Kindern haben wir die Chance ein noch naturgesundes Gebiss in diesem
Zustand zu erhalten oder bereits eingetretene Schäden mit wenig-invasiven
Methoden zu beheben. In der Kinderbehandlung ist die Kariesprophylaxe Ziel
unserer Bemühungen.
Daher bieten wir Ihnen an:
• Beratung
Über den Einfluss von Ernährung, Gewohnheiten, Zahnpflege und unterstützender
Fluoridierung wird gesprochen.
• Übung
Altersgemäße Putztechnik mit verschiedenen Hilfsmitteln wird praktisch demonstriert
und durch Wiederholung und "Selbst-Tun" geübt und erlernt.
• Unterstützung
In Bereichen, in denen die Zahnpflege trotz Beratung und Übung nicht die für
die Gesunderhaltung notwendige Perfektion erreicht, wird durch professionelle
Zahnreinigung und gegebenenfalls Schmelzbehandlung mit Fluoriden die Karies
bekämpft.
Nur die Prophylaxe verhindert, dass auch die nächste Generation, an vermeidbaren
Zahnerkrankungen leidet, die das Problem der Verträglichkeit von Füllungs-
und Zahnersatzmaterialien erst entstehen lassen. Die Erfahrungen der skandinavischen
Ländern und der Schweiz zeigen, dass es möglich ist die Erkrankung Karies,
die bei uns bereits bei über 70% der sechsjährigen Kinder verbreitet ist,
auf eine Häufigkeit von ca. 20% zu senken. Aber, das Kariesrisiko ist nicht
für jedes Kind gleich. Es lassen sich drei Gruppen unterscheiden:
Gruppe 1: Nur etwa 10-15% der Kinder haben ein
so geringes Risiko zu erkranken, dass auch eine nicht optimale Zahnpflege
und Ernährung keine Karies nach sich ziehen.
Gruppe 2: Über 60% der Kinder erkrankt, auch
wenn zu Hause eine durchschnittliche Zahnpflege betrieben wird. Eine Vorsorgebetreuung
ist hier zur Gesunderhaltung von Nöten.
Gruppe 3: Und etwa 20 bis 25% der Kinder haben
ein derart hohes Kariesrisiko, dass selbst bei überdurchschnittlichem häuslichem
Aufwand bei der Zahnpflege Neuerkrankungen auftreten. Nur aufwendige, häufige
Vorsorge in der Zahnarztpraxis bietet hier die Chance die Zähne gesund zu
erhalten.
Professionelle
Prophylaxe in unserer Praxis: Durchgeführt wird diese individuelle Betreuung
durch eine speziell in Intensiv-prophylaxe und Zahnreinigung geschulte Fachkraft,
die Prophylaxeassistentin.
Welcher der drei Gruppen Ihr Kind angehört ist von seiner Veranlagung und
dem individuellen Mundmilieu abhängig. Mit Speicheltests kann man zu einer
ungefähren Einschätzung des Kariesrisikos kommen. Eine Unterscheidung der
ersten und zweiten Gruppe ist kaum möglich. Daher sollten auch Kinder aus
der ersten Gruppe wie Kinder aus der zweiten Gruppe prophylaktisch betreut
werden, wenn das Kariesrisiko minimiert werden soll.
Kinder der mittleren Risikogruppe sollten alle 4 bis 6 Monate zur Prophylaxe.
Wichtig ist aber vor allem das Erkennen und die Betreuung von Kindern mit
hohem Kariesrisiko. Prophylaxe ist bei diesen Kindern mindestens vierteljährlich
notwendig.
Fragen Sie uns, ob in Ihrem individuellen Fall ein Risikotest sinnvoll ist.
Prophylaxemaßnahmen werden von den gesetzlichen Krankenkassen in gewissen
Grenzen für Kinder im Alter von 6 bis 20 Jahren finanziert - siehe Kassen-Prophylaxe.
Darunter fallen allerdings nicht die Risikotests, sie dürfen in jedem Falle
nur privat berechnet werden. Die Kosten für Vorsorgeleistungen, die nicht
von der Krankenkasse getragen werden, stellen wir Ihnen als Kassenpatienten
mit € 20,00 je Viertelstunde nach der privaten Gebührenordnung in Rechnung.
Selbstverständlich werden wir bei der Berechnung der Kosten für Prophylaxesitzungen
diejenigen Gebührenpositionen, die von Ihrer Krankenkasse über den Krankenschein
erstattet werden nicht berechnen. Privatversicherte erhalten wie üblich eine
Rechnung nach GOZ.
Haben Sie weitere Fragen? Wir beantworten Sie gerne!