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Audio-Informationen
Zum Thema Prophylaxe, gesprochen von Dr. Derk Siebers


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Die Geschichte vom Zauberzahn


Zur Geschichte

Frühuntersuchung für Kinder und Kinder-Prophylaxe in unserer Praxis
Liebe Eltern,
der Gesetzgeber hat für Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen eingeführt. Die Früherkennungsuntersuchung führt später in die Individual- und Gruppenprophylaxe. Im 30. bis 42. Lebensmonat findet die erste zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung statt (FU 1). Zwischen 49. und 72. Lebensmonat findet die zweite Früherkennungs-untersuchung statt (FU 2), bei hohem Kariesrisiko zusätzlich eine Dritte.

Nehmen Sie ihr Kind möglichst frühzeitig mit zu uns. So hat es Zeit uns und die Praxis-Umgebung kennen zu lernen. Ihr Kind fühlt sich dann viel sicherer, sollte es einmal Zahnprobleme haben und eine Behandlung unumgänglich sein.




Bringen Sie Ihr Kind doch zu Ihren Behandlungsterminen einfach mit.

Kinder-Prophylaxe
Wenn Sie uns die zahnmedizinische Betreuung Ihres Kindes anvertraut haben, werden wir uns selbstverständlich bemühen, dieses Vertrauen rundherum zu rechtfertigen. Gerade bei Kindern haben wir die Chance ein noch naturgesundes Gebiss in diesem Zustand zu erhalten oder bereits eingetretene Schäden mit wenig-invasiven Methoden zu beheben. In der Kinderbehandlung ist die Kariesprophylaxe Ziel unserer Bemühungen.

Daher bieten wir Ihnen an:
• Beratung
Über den Einfluss von Ernährung, Gewohnheiten, Zahnpflege und unterstützender Fluoridierung wird gesprochen.

• Übung
Altersgemäße Putztechnik mit verschiedenen Hilfsmitteln wird praktisch demonstriert und durch Wiederholung und "Selbst-Tun" geübt und erlernt.

• Unterstützung
In Bereichen, in denen die Zahnpflege trotz Beratung und Übung nicht die für die Gesunderhaltung notwendige Perfektion erreicht, wird durch professionelle Zahnreinigung und gegebenenfalls Schmelzbehandlung mit Fluoriden die Karies bekämpft.

Nur die Prophylaxe verhindert, dass auch die nächste Generation, an vermeidbaren Zahnerkrankungen leidet, die das Problem der Verträglichkeit von Füllungs- und Zahnersatzmaterialien erst entstehen lassen. Die Erfahrungen der skandinavischen Ländern und der Schweiz zeigen, dass es möglich ist die Erkrankung Karies, die bei uns bereits bei über 70% der sechsjährigen Kinder verbreitet ist, auf eine Häufigkeit von ca. 20% zu senken. Aber, das Kariesrisiko ist nicht für jedes Kind gleich. Es lassen sich drei Gruppen unterscheiden:

Gruppe 1: Nur etwa 10-15% der Kinder haben ein so geringes Risiko zu erkranken, dass auch eine nicht optimale Zahnpflege und Ernährung keine Karies nach sich ziehen.

Gruppe 2: Über 60% der Kinder erkrankt, auch wenn zu Hause eine durchschnittliche Zahnpflege betrieben wird. Eine Vorsorgebetreuung ist hier zur Gesunderhaltung von Nöten.

Gruppe 3: Und etwa 20 bis 25% der Kinder haben ein derart hohes Kariesrisiko, dass selbst bei überdurchschnittlichem häuslichem Aufwand bei der Zahnpflege Neuerkrankungen auftreten. Nur aufwendige, häufige Vorsorge in der Zahnarztpraxis bietet hier die Chance die Zähne gesund zu erhalten.

Professionelle Prophylaxe in unserer Praxis: Durchgeführt wird diese individuelle Betreuung durch eine speziell in Intensiv-prophylaxe und Zahnreinigung geschulte Fachkraft, die Prophylaxeassistentin.




Welcher der drei Gruppen Ihr Kind angehört ist von seiner Veranlagung und dem individuellen Mundmilieu abhängig. Mit Speicheltests kann man zu einer ungefähren Einschätzung des Kariesrisikos kommen. Eine Unterscheidung der ersten und zweiten Gruppe ist kaum möglich. Daher sollten auch Kinder aus der ersten Gruppe wie Kinder aus der zweiten Gruppe prophylaktisch betreut werden, wenn das Kariesrisiko minimiert werden soll.

Kinder der mittleren Risikogruppe sollten alle 4 bis 6 Monate zur Prophylaxe. Wichtig ist aber vor allem das Erkennen und die Betreuung von Kindern mit hohem Kariesrisiko. Prophylaxe ist bei diesen Kindern mindestens vierteljährlich notwendig.

Fragen Sie uns, ob in Ihrem individuellen Fall ein Risikotest sinnvoll ist. Prophylaxemaßnahmen werden von den gesetzlichen Krankenkassen in gewissen Grenzen für Kinder im Alter von 6 bis 20 Jahren finanziert - siehe Kassen-Prophylaxe.

Darunter fallen allerdings nicht die Risikotests, sie dürfen in jedem Falle nur privat berechnet werden. Die Kosten für Vorsorgeleistungen, die nicht von der Krankenkasse getragen werden, stellen wir Ihnen als Kassenpatienten mit € 20,00 je Viertelstunde nach der privaten Gebührenordnung in Rechnung. Selbstverständlich werden wir bei der Berechnung der Kosten für Prophylaxesitzungen diejenigen Gebührenpositionen, die von Ihrer Krankenkasse über den Krankenschein erstattet werden nicht berechnen. Privatversicherte erhalten wie üblich eine Rechnung nach GOZ.

Haben Sie weitere Fragen? Wir beantworten Sie gerne!