Wurzelbehandlung an den hinteren
Seitenzähnen (Molaren)
Ab dem 01. Januar 2004 wurde eine neue Regelung zur Wurzelbehandlung eingeführt.
Damit wurden die Möglichkeiten zur Abrechnung der Wurzelbehandlung als Kassenleistung
durch den Gesetzgeber eingeschränkt.
Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,
bei Ihrem erkrankten Zahn stehen wir vor der Entscheidung der Wurzelbehandlung
oder der Entfernung. Grund ist die Entzündung bzw. der bakterielle Zerfall
des Zahnmarkes (Pulpa), die sich durch andere Maßnahmen nicht beheben lässt.
Wurzelbehandlung bedeutet das komplette Entfernen des Zahnmarkes, der Bakterien
und Gewebsreste aus der Zahnwurzel und eine dichte Füllung. Dies ist der Versuch
zur Erhaltung des erkrankten Zahnes.
Für Sie und die zahnärztliche Praxis Ihres Vertrauens haben sich seit dem
01.01.2004 einige Änderungen ergeben. Es gelten neue Richtlinien für die Behandlung
von Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung.
Der neue Leistungskatalog schränkt die Möglichkeiten für Wurzelbehandlungen
im Bereich der Molaren (hintere Schneidezähne) stark ein. Danach ist die Wurzelbehandlung
eines Molaren nur noch zu Lasten der Krankenkassen durch zuführen, wenn:
• damit eine geschlossen Zahnreihe erhalten werden kann
• eine einseitige Freiendsituation vermieden werden kann
• der Erhalt von funktionstüchtigem Zahnersatz nur dadurch möglich wird.
Zusätzlich gilt:
• eine Behandlung im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung ist nur
dann angezeigt, wenn die Möglichkeit der Wurzelfüllung bis an die Wurzelspitze
gegeben ist (dies ist bei Molaren mit in der Regel gekrümmten Wurzeln oft
nicht möglich)
• bei pulpentoten Zähnen mit Veränderungen an der Wurzelspitze (Entzündung
im Kieferknochen) ist der Versuch der Erhaltung kritisch zu überprüfen.
Behandlungsversuche mit unklaren Erfolgsaussichten oder Behandlungswiederholungen
werden durch die Krankenkassen nicht getragen. Leider kann also bei Ihnen
eine Wurzelbehandlung nicht zu Lasten der Krankenkasse durchgeführt werden.
Für viele Patientinnen und Patienten ist die Erhaltung ihrer natürlichen Zähne
durch eine Wurzelbehandlung, auch über diese sehr eng gefassten Indikationen
hinaus, ein verständliches Anliegen, ist sie doch die einzige Möglichkeit,
einen Zahn, unter Umständen auch für relativ kurze Zeit zu erhalten.
Wir möchten Ihnen deshalb diese aufwändige zahnärztliche Leistung anbieten,
damit Ihr Zahn erhalten bleiben kann. Bitte bedenken Sie bei Ihrer Entscheidung
auch, dass die Behandlung zwar keine Erfolgsgarantie hat, aber meist können
Sie sich dadurch größeren und teureren Zahnersatz (Brücke, Prothese, Implantat)
ersparen. Welche Möglichkeiten sich Ihnen gemeinsam mit uns in den Fällen
eröffnen, in denen die Wurzelbehandlung nicht als Kassenleistung durchführbar
ist, erläutern wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.